BPJM: Dying Light landet auf dem Index

Autor des Artikels: Steven Wilcken

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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die US Version von Dying Light auf PlayStation 4 und Xbox One, auf den Index gesetzt. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Anordnung gem. §23 Abs. 5. JuSchG.

Dies bedeutet, dass der Titel auf Liste A gelandet ist. Damit darf er nicht mehr in Deutschland beworben werden. Allerdings landete er nicht auf Liste B und ist damit strafrechtlich unbedenklich.